Die Grünen Aarau begrüssen die Neuformulierung in § 17 Abs 2 BNO sehr. Die Grünflächenziffer von 0.5 entspricht dem von der Grünen Fraktion in einem Antrag zur Revision der Nutzungsplanung im 2018 geforderten Wert. Die Überbauungszimmer von 0.3 und die Gebäudelänge von 22m erlauben einen gewissen Spielraum für Erneuerungen und Ausbauten. Zusammen tragen die vorgeschlagenen Festlegungen dazu bei, die wertvollen Grünstrukturen der Gartenstadt zu erhalten.
Auch die Einzelfallregelung für kleine Grundstücke ist nachvollziehbar. Allerdings stellen die Grünen Aarau den Antrag, dass für eine Beurteilung nicht nur die Struktur der Gartenstadt, sondern auch die  Elemente und Empfehlungen der Klimaanpassungsstrategie und des Biodiversitätskonzepts herangezogen und hoch gewichtet werden. Eine grosszügige Durchgrünung ist ein zentrales Element aus stadtklimatischer Sicht (Kaltluftstrom und Kaltluftentstehungsgebiet) und qualitätsvolle private Grünflächen (statt Schottergärten) sind wichtige Trittsteine zur Förderung der Biodiversität.
Die Grünen weisen weiter darauf hin, dass trotz der grosszügigen Begrünung andere Elemente der Klimaanpassungsstrategie, wie das übergeordnete Baumkonzept und die klimafreundliche Gestaltung öffentlicher Strassenräum, auch in der Gartenstadt umgesetzt werden müssen.
Als letzter Punkt regen die Grünen Aarau an, die Einführung einer Grünflächenziffer bei einer nächsten Gelegenheit auch in anderen Stadtgebieten zu prüfen. Sowohl im Kanton Aargau als auch in anderen Kantonen gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Gemeinden, welche eine Grünflächenziffer flächendeckend für ihre Wohngebiete und teilweise sogar für alle ihre Bauzonen eingeführt haben.
Gesamte Stellungnahme: BNO_Gartenstadt_Stellungnahme_Grüne-Aarau