KiBeG – Verspätet und ungenügend
Gemäss kantonalem Recht müsste das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) spätestens zu Beginn des Schuljahrs 2018/19, also seit rund zwei Wochen, umgesetzt werden. Davon sind wir allerdings in Aarau aus unerfindlichen Gründen weit entfernt. Hier endete am Freitag erst die öffentliche Vernehmlassung des Kinderbetreuungsreglements.
Aus Sicht der Grünen weist die momentane Vorlage beträchtliche Mängel auf:
- 8 Monate sind zu lang: Es ist unklar, wie man auf die vorliegende Definition von den 8 Monaten „Wartefrist“ gekommen ist. Eine Wartefrist von 8 Monaten gefährdet die Wiederaufnahme von Arbeit und/oder Ausbildung nach dem Mutterschaftsurlaub. Die Grünen erachten 2 bis 3 Monate als oberste Grenzen. Es braucht konkrete Massnahmen, die getroffen werden, wenn innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne kein Betreuungsplatz gefunden wird.
- 100’000 CHF sind zu wenig: Ein massgebendes Einkommen von 100‘000 CHF als Grenzwert ist zu tief, insbesondere mit den zusätzlich berücksichtigten Faktoren wie der 2. und 3. Säule etc. Es besteht der Verdacht, dass man versucht, die geplante grössere Breite der Subventionen mit einer Senkung der Höhe der Subventionen abzufangen. Falls das Reglement – wie im Zweck definiert – tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung fördern will, braucht es entsprechende Anreize.
- Anspruch ist zu eng definiert: Im vorliegenden Entwurf sind in Bezug auf die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder wenig Bemühungen ersichtlich. Der Anspruch auf Betreuungsplätze soll ausgeweitet werden auf Flüchtlinge sowie arbeitslose oder kranke Eltern, wenn Fachleute/ÄrztInnen im Sinne des Kindeswohls eine Fremdbetreuung empfehlen, wie dies beispielsweise in Zürich praktiziert wird.
Die Vereinbarung von Familie und Beruf ist ein Kernanliegen der Grünen. Als moderne Kantonshauptstadt sollte Aarau hier eine Vorbildrolle übernehmen und die betroffenen Familien und Arbeitgeber nicht mit einer Minimallösung abspeisen.