Erfolgreiche Juni-Einwohnerratssitzung aus Grüner Sicht
Das Postulat «Überarbeitung der Neugestaltung Vordere Vorstadt» fordert eine Überarbeitung des Projekts zur Neugestaltung. Dieses ist zurzeit aufgrund einer Einsprache sistiert. Konkret verlangt das Postulat, dass
– das Gutachten von ENHK und EDK und die darin aufgeführten Überlegungen ernstgenommen werden und gegebenenfalls unter Beizug einer externen Fachperson, in die Projektüberarbeitung einfliessen, so dass das Ortsbild nicht mehr beeinträchtigt wird.
– das Projekt geeignete Massnahmen umfasst, um dem Klimawandel Rechnung zu tragen (z.B. Vermeidung von Hitzeinseln)
– die Ausdolung des Stadtbachs unter dem Gesichtspunkt der Aufenthaltsqualität nochmals ernsthaft geprüft wird.
Das Postulat wurde überwiesen. Aus dem Votum von Petra Ohnsorg, einer der drei Postulant*innen:
«Das Fazit von den Fachleuten ist sehr klar und deutlich: das geplante Projekt wird „eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbildes“ nach sich ziehen. Gemäss dem ISOS,
dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung,
ist die Vordere Vorstadt sehr wertvoll und verdient den höchsten Schutz. Bestandteil dieses Schutzes ist auch „die Beschaffenheit der Strassenoberflächen“. Diesen hohen Erhaltungsinteressen stellt der Stadtrat die Behindertengerechtigkeit und den Lärm entgegen:
1. Behindertengerechtigkeit: Für Behinderte (so erfährt man von ProCap) sind v.a. Querungen und Kanten ein grosses Thema, wobei letztere für Menschen im Rollstuhl problematisch, für Sehbehinderte hingegen hilfreich sind… Das hat vorerst nichts mit dem Belag zu tun, auch Asphalt ist nicht per se behindertengerecht. Es braucht es immer Einzelfallweise Lösungen und Kompromisse. Angesichts von Dutzenden von gepflästerten Altstädten in der Schweiz stellt sich also schon die Frage, ob es ausgerechnet in der Vorderen Altstadt nicht möglich sein soll, eine gute Lösung zu finden?
2. Lärm: Gemäss Botschaft zum Baukredit wird die Vordere Vorstadt zur Begegnungszone wird. Wir reden also von Tempo 20! Zum Thema Lärm und Tempo 20 findet man nicht einmal Studien. Die hören bei Tempo 30 auf. Gemäss einem Forschungsprojekt im Auftrag des UVEK (2017) ist bei Tempo 30 sowohl die Wirkung von lärmarmen Belägen als auch diejenige einer lauten Strassenoberfläche viel geringer. Hingegen haben schon Geschwindigkeitsreduktionen von 10 km/h einen wesentlichen Effekt auf den Lärm. Kommt dazu, dass man auch bei einer Pflästerung durch die Grösse der Steine, die Art der Verlegung und Gestaltung der Fugen den Lärm reduzieren kann.
Fazit: Lärm und Behindertengerechtigkeit sind Schein-Argumente; schon im Projektierungskredit von 2014 hatte sich der Stadtrat v.a. aus finanziellen Gründen für Asphalt entschieden. 2017 steht denn auch im Protokoll, dass man auf die Pflästerung der Randbereiche „aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt verzichten sollte“. Wir können heute ein Zeichen setzen: Mit einem JA können wir dem Stadtrat signalisieren, dass wir keinen weiteren teuren und unnötigen Gerichtsfall wollen. Mit einem JA könnte aber der Stadtrat die Gelegenheit packen und einen neuen Belag planen, ohne sein Gesicht zu verlieren.